Der Wärmepreisdeckel des Landes hilft privaten Haushalten mit kleinen und mittleren Einkommen, die enorm gestiegenen Heizkosten zu bewältigen. Das Burgenland ist das erste Bundesland, das einen Preisdeckel für das Heizen eingeführt hat.

Abhängig von Einkommen und Heizkosten sind Förderungen bis zu € 2.000,00 möglich - ausbezahlt wird in zwei Teilbeträgen

Der Wärmepreisdeckel ist sozial gestaffelt. Das heißt: je niedriger das Nettoeinkommen, desto höher die Förderung. Es werden 90 Prozent der Jahresheizkosten gefördert, um auch einen Anreiz zum Energiesparen zu setzen.

Antragstellung online

Antragstellung auch am Gemeindeamt Neudörfl möglich
(bis 31.12.2024)

Für die Beantragung am Gemeindeamt unbedingt telefonisch unter 02622/77277 einen Termin vereinbaren.

Wie wird der Wärmepreisdeckel berechnet?

Bei der Berechnung der Förderhöhe werden:

die Netto-Haushaltseinkommen aller Hauptwohnsitz gemeldeten Personen und

die zumutbaren Heizkosten des Haushalts prozentuell berücksichtigt, das heißt:
• Bei einem Haushaltseinkommen von bis zu € 23.000,00 netto pro Jahr sind 3% Heizkosten zumutbar.
• Bei einem Haushaltseinkommen von bis zu € 33.000,00 netto pro Jahr sind 4% Heizkosten zumutbar.
• Bei einem Haushaltseinkommen von bis zu € 43.000,00 netto pro Jahr sind 5% Heizkosten zumutbar.
• Bei einem Haushaltseinkommen von bis zu € 63.000,00 netto pro Jahr sind 6% Heizkosten zumutbar.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Das ausgefüllte Datenblatt zum Wärmepreisdeckel. Wenn Sie in Vertretung einer Person den Wärmepreisdeckel beantragen, dann brauchen Sie auch eine Vollmacht.

Netto-Jahreseinkommen des Haushalts 2023
Daten zum Einkommen werden aus dem Transparenzportal des Bundesministeriums für Finanzen entnommen.

Nachweise sind nur vorzulegen, wenn Sie folgende Einkommen beziehen: Bedarfsorientierte Mindestsicherung, Krankengeld, von ausländischen Stellen bezogenes Einkommen

Erwachsene Person im Haushalt ohne eigenes Einkommen - Vorlage Versicherungsdatenauszug

Nachweis der Heizkosten
zuletzt ausgestellte Jahresrechnung des Heizenergielieferanten oder Nachweis der Heizkosten der letzten 12 Monate oder letzte Kostenvorschreibung(en), seit Bezug des Wohnobjektes oder Rechnung über Kauf/Lieferung von Heizstoffen

Weitere Details finden Sie hier.