Pensionistennachmittag
Die Ortsgruppe des Pensionistenverbandes veranstaltet monatliche Treffen für ihre Mitglieder.
Sprechstunde Notar
Werktags jeden 2. Mittwoch (Mag. Thomas Prets, LL.M.) und 4. Mittwoch (Dr. Michael Seifner) von 14:00 bis 15:00 Uhr
Klimatickets zum Ausborgen
Seit 1. November verfügt die Marktgemeinde Neudörfl über zwei Schnuppertickets, mit denen innerhalb eines begrenzten Zeitraumes kostenlos alle öffentlichen Verkehrsmittel in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland benutzt werden können.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Neudörfl
- maximal 3 Tage am Stück ausleihbar
- pro Neudörfler/in bis zu 6 Mal im Jahr ausleihbar
Ausleihvorgang |
Reservierung über das Bürgerservice der Marktgemeinde Neudörfl (02622/77277) |
Abholung des Tickets im Bürgerservice zum vereinbarten Termin |
Nutzungsvereinbarung unterschreiben |
Rückgabe des Tickets im Bürgerservice zum vereinbarten Termin (bei verspäteter Rückgabe wird ein Säumniszuschlag von € 50,00 verrechnet, bei Verlust des Tickets sind die Kosten für das Ticket in Höhe von € 860,00 zu ersetzen). |
Tag der Abholung und Tag der Rückgabe gelten als voller Entleihtag |
Öffnungszeiten Bürgerservice
Montag 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 13:00 Uhr
Schwalben: Schutzbestimmungen (Nestentfernung)
Die an Gebäuden brütenden „Mehlschwalben“ und „Rauchschwalben“ zählen zu den geschützten Tierarten. Geschützte Tiere dürfen in allen ihren Entwicklungsformen weder verfolgt, beunruhigt, gefangen, befördert, gehalten, verletzt, getötet, verwahrt, entnommen, noch geschädigt werden. Die absichtliche Zerstörung oder Beschädigung von Nestern und Eiern, die Entfernung von Nestern sowie das Sammeln der Eier in der Natur und der Besitz dieser Eier, auch in leerem Zustand, der geschützten Vogelarten ist verboten (§ 16 Abs. 2 NG 1990).
Rasenmähen und Ruhezeiten
Da es in letzter Zeit verstärkt zu Anfragen und Beschwerden kommt, möchten wir auf folgendes hinweisen:
Wir ersuchen alle Haus- und Grundstückbesitzer an Sonn- und Feiertagen und in der Mittagspause von 12.00 – 14.00 Uhr auf das Ruhebedürfnis ihrer Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Tätigkeiten wie z.B. Rasenmähen, Holzschneiden, Hämmern etc. sollten im Interesse gutnachbarlicher Beziehungen an diesen Tagen und in dieser Zeit unterlassen werden.
Auf gute Nachbarschaft!
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