Von 31.03. bis 07.04. findet die Eintragungswoche zu folgenden Volksbegehren statt:
• Autovolksbegehren: Kosten runter!
• ORF-Haushaltsabgabe NEIN
• Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!
Wenn Sie bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben haben, dann wird diese in das Ergebnis der Eintragungen eingerechnet und Sie können während der Eintragungswoche das Volksbegehren NICHT mehr unterschreiben.
Im Burgenland ist das Entfachen von Feuern im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig (vgl. § 1 Abs. 2 Z 1 und § 2 Burgenländische Verbrennungsverbots-Ausnahme-Verordnung - Bgld. VVAV, LGBl. Nr. 28/2011 iVm § 3 Abs. 4 Z 3 Bundesluftreinhaltegesetz - BLRG, BGBl. I Nr. 137/2002, idgF):
Diese Verordnung tritt nach Kundmachung mit sofortiger Wirkung in Kraft und tritt mit Ablauf des 31.10.2025 außer Kraft.
Sehr geehrte WasserabnehmerInnen!
Für die Erstellung des jährlichen Wasserabgabenbescheides ist die Ablesung des Wasserzählers notwendig. Aus diesem Grund werden die Mitarbeiter des Wasserleitungsverbandes (WLV) in der Zeit von
Montag, 17. März 2024 bis Freitag, 11. April 2024
jeden Haushalt der vom WLV versorgt wird, aufsuchen, um die Ablesung vorzunehmen. Bitte unterstützen Sie den WLV bei der reibugnslosen Druchführung der Arbeiten. Folgende Mitarbeiter nehemn die Ablesung vor:
Bernd Widhalm - 0664/5402733 | Patrick Paulesich - 0664/78016995
Der Wärmepreisdeckel des Landes hilft privaten Haushalten mit kleinen und mittleren Einkommen, die enorm gestiegenen Heizkosten zu bewältigen. Das Burgenland ist das erste Bundesland, das einen Preisdeckel für das Heizen eingeführt hat.
Abhängig von Einkommen und Heizkosten sind Förderungen bis zu € 2.000,00 möglich - ausbezahlt wird in zwei Teilbeträgen
Der Wärmepreisdeckel ist sozial gestaffelt. Das heißt: je niedriger das Nettoeinkommen, desto höher die Förderung. Es werden 90 Prozent der Jahresheizkosten gefördert, um auch einen Anreiz zum Energiesparen zu setzen.
Antragstellung auch am Gemeindeamt Neudörfl möglich
(bis 31.12.2025)
Für die Beantragung am Gemeindeamt unbedingt telefonisch unter 02622/77277 einen Termin vereinbaren.
Aus gegebenem Anlass finden Sie die Tipps des Bevölkerungsschutzes Burgenland hinsichtlich Hochwasservorsorge.
Projektumsetzung der Gruppe „Familien- und kinderfreundliche Gemeinde“ im Gemeinderat beschlossen
Die Projektgruppe „Familien- und kinderfreundliche Gemeinde“ hat die Einwohner*innen von Neudörfl am 14.05.2024 in den Martinihof eingeladen, um über die im Vorfeld gesammelten Vorschläge und Ideen, wie man Neudörfl noch attraktiver machen kann, diskutieren und abstimmen zu lassen. Für folgende Projekte wurden die meisten Stimmen abgegeben:
• Funcourt zur Ausübung verschiedener Sportarten
• Pavillon als Treffpunkt für Jugendliche
• Kleine Tore am alten Sportplatz
• Spielplatzerweiterung
• Trinkwasserstationen im Ort
• Verschönerung des Ortsbildes durch Blumenwiesen und Sitzmöglichkeiten
Diese Projekte wurden in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss „Kinder und Jugend“ in die Gemeinderatssitzung vom 26.06.2024 eingebracht und die Umsetzung wurde einstimmig beschlossen. Die Projekte sollen innerhalb der nächsten 3 Jahre realisiert werden. „Ich möchte mich auf diesem Wege bei der Projektgruppe, der Projektbetreuerin, dem Ausschuss sowie den Jugendlichen für die aktive Mitarbeit bedanken“ so GV Bernhard Götz.