WasseruhrSehr geehrte WasserabnehmerInnen!

Für die Erstellung des jährlichen Wasserabgabenbescheides ist die Ablesung des Wasserzählers notwendig. Aus diesem Grund werden die Mitarbeiter des Wasserleitungsverbandes (WLV) in der Zeit von

Montag, 17. März 2024 bis Freitag, 11. April 2024

jeden Haushalt der vom WLV versorgt wird, aufsuchen, um die Ablesung vorzunehmen. Bitte unterstützen Sie den WLV bei der reibugnslosen Druchführung der Arbeiten. Folgende Mitarbeiter nehemn die Ablesung vor:

Bernd Widhalm - 0664/5402733 | Patrick Paulesich - 0664/78016995

Ein Hinweis für AnlagenbesitzerInnen mit Wasserzählerschächten:
Der WLV erlaubt sich Sie darauf hinzuweisen, dass gemäß § 7 Abs. 3 der Wasserleitungsordnung der ungehinderte Austausch des Wasserzählers durch den Anlagenbesitzer jederzeit gewährleistet werden muss. Diese Verpflichtung schließt auch ein, dass der Wasserzählerschacht von Überflutungen durch Oberflächen bzw. Grundwässern freizumachen ist. Sie werden daher ersucht, den Schacht bei Überflutung rechtzeitig vor Ablesung des Wasserzählers auszupumpen. Für den Fall, dass diese Arbeiten von unserem Mitarbeiter erledigt werden müssen, sehen wir uns leider gezwungen, Ihnen – für den entstandenen Aufwand – ein Pauschale in Höhe von Euro 88,00 zzgl. 20% UST in Rechnung zu stellen.

Für weitere Fragen und Auskünfte steht Ihnen der Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland gerne unter 02682/609-300 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zur Verfügung.